Wer in Deutschland besonders energieeffizient neu baut, kann über die KfW-Programme 297 und 298 von deutlich günstigeren Krediten profitieren als am freien Markt. Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.
Was wird gefördert?
Die KfW unterstützt mit den Programmen 297 und 298 den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland – mit einem zinsverbilligten Kredit.
Der Unterschied zwischen beiden Programmen liegt in der Nutzung:
- KfW 297 – für Privatpersonen und Wohneigentumsgemeinschaften, die das Gebäude selbst nutzen
- KfW 298 – für alle, die das Gebäude nicht selbst nutzen, sondern vermieten oder verkaufen, einschließlich Unternehmen und Bauträgern
Technische Anforderungen
Um die Förderung zu erhalten, muss das Gebäude mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erreichen, ergänzt um eine Lebenszyklusanalyse. Mit dem zusätzlichen QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist eine höhere Förderstufe möglich.
Seit Dezember 2025 gibt es zusätzlich die befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 mit etwas geringeren Anforderungen – diese läuft voraussichtlich bis spätestens Ende 2026.
Kreditrahmen und Zinsen
| Förderstufe | Kreditrahmen je Wohneinheit |
|---|---|
| Effizienzhaus 40 / 55 (ohne QNG) | bis zu 100.000 € |
| Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel | bis zu 150.000 € |
Die aktuellen Zinssätze liegen deutlich unter dem Marktniveau: Während freie Baufinanzierungen 2026 meist zwischen 3,5 % und 4,5 % liegen, sind über dieses KfW-Programm Zinssätze ab ca. 0,6 % möglich (Effizienzhaus 40) bzw. ab ca. 1,0 % (Effizienzhaus 55) – jeweils bei 10 Jahren Zinsbindung.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
- Energieeffizienz-Experten frühzeitig einbinden
- Effizienzhaus-Konzept und Lebenszyklusanalyse erstellen lassen
- Antrag über die Hausbank bei der KfW einreichen
- Förderzusage abwarten
- Erst danach den Werkvertrag mit dem Bauunternehmen unterschreiben
Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden – nicht erst während oder nach dem Bau.
Was hat das mit der BlowerDoor-Messung zu tun?
Der Effizienzhaus-Standard wird nicht einfach behauptet, sondern muss messtechnisch nachgewiesen werden. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist dabei ein zentraler Baustein der energetischen Bilanzierung – und genau die wird mit der BlowerDoor-Messung ermittelt.
Der Energieeffizienz-Experte, der das Projekt begleitet, benötigt für seinen Nachweis gegenüber der KfW ein normgerechtes Messprotokoll nach DIN EN ISO 9972. Eine frühzeitige, baubegleitende Messung hilft zudem, mögliche Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und nachzubessern – bevor es für die Schlussmessung zu spät ist.
Quelle: KfW.de – Klimafreundlicher Neubau (297, 298), Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils aktuellen KfW-Konditionen. Für eine verbindliche Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren Energieeffizienz-Experten oder Ihre Hausbank.
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